IG Wiebachtal - Chronik

Bald Weihnachtsbäume aus dem Wiebachtal?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Radevormwald,
im Dezember 2012

Die Fraktionen von SPD und Grünen wollen im Januar 2013 einen Antrag für eine Änderung des Landesforstgesetzes einbringen, wonach der Anbau von Weihnachtsbaumkulturen im Wald verboten werden soll.

 

Begründung: Eine Weihnachtsbaumkultur entspricht der Bedeutung eines Waldes für die Biodiversität und den Klimaschutz in keinster Weise!

 

Hoffnung für das Wiebachtal?

 

Leider nein, denn es geht wohl nur um die Genehmigung von Neuanlagen. Außerdem wird es vermutlich Ausnahmen für Kleinunternehmer geben ...



 

 

 

 

 

 

 

09.12.12, 'Weihnachtsbaum-Verbot im Wald', Voogt, BM

Radevormwald, im Spätsommer 2013

 

 

So sehen beide Flächen übrigens wenige Monate später aus:

Was glauben Sie wohl, wer hier später mal - im Naturschutzgebiet! - das Unkraut zupft ...?

 

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Radevormwald, im Mai 2012

 

 

In den vergangenen Wochen wurde auf einer ehemaligen Kyrillfläche – trotz Umwandlungsverbot – eine weitere Weihnachtsbaumplantage im Naturschutzgebiet Wiebachtal angelegt.

 

Und das, obwohl gerade versucht wird, das Wiebachtal mit Hilfe eines Maßnahmenkonzeptes einem FFH-Gebiet gleichzustellen und Mitarbeiter der Biologischen Station Oberberg hier vor Ort Kartierungen vornehmen!

 

(FFH = Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union, die von den damaligen Mitgliedstaaten der EU im Jahre 1992 einstimmig beschlossen wurde. Eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-) Herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse zum Schutz der biologischen Vielfalt. gem. Wikipedia, mehr dazu siehe hier).

 

Wenn man dann in der Presse lesen muß, dass trotz der Unterschutzstellung des Wiebachtals weder Landschaftsbehörde noch Forst vorsehen, „ ... die Waldbauern in ihren Möglichkeiten all zu sehr zu beschränken ...“, dann ist das wieder einmal Naturschutz ad absurdum geführt.

 

 

Sabine Fuchs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

04. Juli 2012, 'Beirat genehmigt Weihnachtsbaumkultur', Rüttgen, BM

 

Radevormwald, 19. April 2012

 

Kein Aprilscherz!

 

 

In den letzten Tagen erhielten wir viele Anfragen, ob die geplante Weihnachtsbaumplantage im Wiebachtal ein Aprilscherz sei – leider ist dies bittere Realität!

 

Nachdem in den letzten Tagen (und Nächten!) nahezu ununterbrochen auf der Fläche gearbeitet wurde, ist die Lichtung im Wald nicht mehr wieder zu erkennen.
Die letzten Fichten sind geräumt, der Boden ist gefräst und gedüngt, das Areal ist eingezäunt und die ersten Weihnachtsbäume sind bereits gepflanzt. Nicht nur, dass der Zaun mitten im Wald merkwürdig anmutet, verhindert er doch auch die mit den Jahrzehnten gewachsene Wildwechsel.

 

 

Auch wenn jeder von uns an Weihnachten einen Tannenbaum (oder zwei?) schmücken möchte - fraglich ist, ob ein Naturschutzgebiet wie das Wiebachtal der richtige Ort für die Anlage einer derartigen Plantage ist.

 

Sabine Fuchs



 

Radevormwald, 1. April 2012

 

 

Am Rande des Wiebachtals – umgeben vom Naturschutzgebiet – laufen derzeit Vorbereitungen zur Anpflanzung einer Weihnachtsbaumplantage.

 

 

Auf einer im Jahr 2007 durch Orkan Kyrill verwüsteten Fläche wurde der Waldboden gefräst und die letzten verbliebenen Fichten abgeholzt.

 

Leider ist die Anlage einer Weihnachtsbaumkultur nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig, da es sich gem. Landesforstgesetz NRW nicht um eine „Umwandlung“ von Waldflächen, sondern lediglich um eine „Anpflanzung“ handelt. Zudem ist jeder Waldbesitzer frei in seiner Entscheidung, womit er seinen Wald aufforstet – wir kennen das Thema bereits aus anderen Teilen des Wiebachtales ...

 

Bleibt abzuwarten, wie sich die Christbaumplantage weiter entwickelt, ob die Ernte in etwa 7 – 8 Jahren durch Abholzung oder durch Ballenentnahme geschieht oder ob glyphosathaltige, trinkwassergefährdende (krebserregende?) Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen werden. Denn für eine „Aufforstung“ braucht es keine Sondergenehmigung – zum Beispiel um Abstandsflächen und den Chemie-Einsatz zu definieren.

 

Leider verdrängen diese Monokulturen mehr und mehr den Mischwald und auch eine gewisse Nachhaltigkeit lässt sich bei dieser Form der Waldbewirtschaftung nicht unbedingt erkennen.

 

Sabine Fuchs

 

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